Das Licht im Pfarrhaus wird wieder angehen

eh. Nachdem die Stimmzähler bestimmt und die Traktanden genehmigt waren, durfte sich das junge sympathische Ehepaar den Anwesenden vorstellen und seine Pläne vorbringen. Anna und Lorenz Popoola berichteten gemeinsam vom prägenden Eindruck des geschichtsträchtigen Hauses und seiner Umgebung. Sie leben beide schon viele Jahre in der Schweiz und waren auf der Suche nach einem richtigen Zuhause für sich und die Familie, welche sich bereits in wenigen Monaten vergrössern wird. Sie sind bereit, ein neues Kapitel ihres Lebens aufzuschlagen und Teil der Gemeinschaft, auch der christlichen zu werden.

In der anschliessenden Fragerunde ging es dann hauptsächlich um das Vorkaufsrecht oder Rückkaufsrecht, falls das Pfarrhaus wieder einmal verkauft werden sollte. Dieses ist, wie üblich, für zehn Jahre festgelegt und vertraglich geregelt. Gemeindeammann Renate Gautschy äussert sich zufrieden, dass mit dieser Regelung einem Spekulationskauf der Riegel geschoben wird und der Verkauf des geschichtsträchtigen Hauses somit in einem anderen Licht steht.

 

Traktandum 4.1 beinhaltete die Überführung des Pfarrgartens mit Parzelle 960 vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen. Dieses war eine Formsache und wurde grossmehrheitlich angenommen.

Traktandum 4.2 Der Verkauf des Pfarrhauses, Parzellen 929 und 960, an die Käuferschaft gemäss Reservationsvereinbarung vom 3. Februar 2024, wurde mit fünf Gegenstimmen angenommen.

 

Mit einem herzlichen Applaus und einem Blumenstrauss wurden die beiden willkommen geheissen und zum ersten Kirchenkaffee eingeladen.