Trauung

"Es ist mit der Liebe wie mit den Pflanzen; wer ernten will, muss säen."

Jeremias Gotthelf

 

Vorbereitungen:

Wenn Sie vorhaben in den nächsten Monaten kirchlich zu heiraten dann nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Pfarramt auf.

Dies nach Möglichkeit (noch) bevor Sie bei anderen Buchungen (Restaurant, Reisecar, Musik usw.) definitiv zusagen - denn es wäre ja nicht gerade toll, wenn an Ihrem Wunschdatum die Kirche schon besetzt und/oder das Pfarramt verhindert wäre.

Je nachdem welches Pfarramt für Sie - und mit Ihnen - den Gottesdienst gestalten soll, werden die Vorbereitungen ein wenig unterschiedlich sein.

Bei einer ersten Kontaktaufnahme Ihrerseits, wird dies besprochen werden.

 

Was jedoch unabhängig der Pfarrperson gleich bleibt, sind einige Bestimmungen.

 

Bedingungen:

  • In der Schweiz dürfen nur Paare kirchlich getraut werden, welche zuvor ihre Ehe auf einem Standesamt geschlossen haben.
  • Eine Voraussetzung für einen evangelisch-reformierten Traugottesdienst ist die Mitgliedschaft eines der Brautleute zu einer der Evangelisch-Reformierten Kirchen der Schweiz.
  • Ökumenisch sind wir, wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin der Katholischen Kirche angehört, da gibt es noch weiteres zu beachten. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit dem Pfarramt auf. Wir beraten Sie gerne. (Entsprechende Informationen finden Sie auch im nachliegenden PDF-Dokument.)

Bitte beachten:

  • dass auswärtige Paare ihre Traupfarrerin, bzw. ihren Traupfarrer mitbringen müssen.
  • dass für Trauungen und/oder trauähnliche Rituale von aus der Kirche ausgetretenen Personen und/oder von anderen Religionsgemeinschaften die Kirche in Gontenschwil nicht zur Verfügung gestellt wird. (Betrifft nicht Kirchen und Gemeinschaften welche dem ÖRK bzw. der SEA angehören.)
  • dass das Kirchlein Zetzwil der politischen Gemeinde gehört. Diese entscheidet zusammen mit dem Ortspfarrer über deren Benutzung.

Eventuell anfallende Kosten:

  • Für Brautpaare, welche in der Kirchgemeinde wohnhaft sind und eine der beiden Personen Mitglied unserer Kirchgemeinde ist, entstehen für die Trauung und für die Benützung der Kirche keine Kosten.
  • Die Benutzung des Kirchgemeindehauses und der Aussenanlagen ist kostenpflichtig.

Mitglieder der Kirchgemeinde erhalten eine Ermässigung von 20%.

 

Wir wünschen Ihnen gute Vorbereitungen und Gottes Segen!

 

Kontakt & Auskunft:

Heinz Brauchart, Pfarrer

Hündlerstrasse 357

5732 Zetzwil

Tel: 062 773 26 37

Natel: 079 757 33 38

heinz.brauchart@kirche-gz.ch 


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Trauungsreglement
Trauungsreglement ab 2023 Webseite.pdf
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